Frauenintegrationskurse

Integrationskurse für Frauen – Deutsch lernen für Frauen

Was ist ein Frauenintegrationskurs?

Der Frauenintegrationskurs ist ein Angebot nur für Frauen mit Kind(ern) unter 18 Jahren im Haushalt.

Er richtet sich an Frauen, die

  • zusammen mit anderen Frauen Deutsch lernen wollen,
  • Kinder erziehen,
  • bisher keinen Deutschkurs besuchen konnten oder wegen familiärer Verpflichtungen selten am Unterricht teilnehmen konnten.

Ziel des Kurses ist es, Deutsch so zu lernen, dass Sie ohne Unterstützung von anderen im Alltag selbstständig handeln können.

Was lernen Sie in einem Frauenintegrationskurs?

Im Sprachkurs…

… lernen Sie, sich im Alltag zu verständigen und andere zu verstehen. Sie lernen und üben Lesen, Schreiben, Verstehen und Sprechen für die verschiedensten Situationen in einer deutschsprachigen Umgebung.

Während des Kurses erhalten Sie speziell Informationen über…

Kindergärten und Schulen

Im Kurs lernen Sie das Bildungssystem in Deutschland kennen, besuchen zusammen mit Ihrem Deutschkurs Kindergärten und Schulen und erfahren dadurch, wie Sie Ihren Kindern bei einem guten Start in das Leben helfen.

Unterstützung in Deutschland

Sie besuchen im Kurs Beratungseinrichtungen zum Thema Familie, Kinder und Jugendliche.

Arbeit und Beruf

Sie lernen, welche Möglichkeiten es für Sie und Ihre Kinder in Deutschland gibt, zu arbeiten.

Im Orientierungskurs…


lernen Sie Gesetze, Politik, Kultur und die Geschichte Deutschlands kennen. In diesem Kurs geht es um die Werte, die in Deutschland wichtig sind: Freiheit, Toleranz und Gleichberechtigung. Sie lernen auch die Rechte und Pflichten kennen, die Menschen haben, die in Deutschland leben.

Wer kann an einem Frauenintegrationskurs teilnehmen?

Die Kurse sind für Frauen, die zu Kursbeginn ein Kind oder mehrere Kinder unter 18 Jahren haben.

  • Ausländerinnen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die nach dem 01.01.2005 erstmalig ausgestellt wurde, welche dauerhaft in Deutschland leben
  • Spätaussiedlerinnen und Frauen, die mit einem Spätaussiedler verheiratet sind und auch im Aufnahmebescheid aufgeführt sind. Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive (derzeit Syrien und Eritrea) oder arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, Geduldete mit einer Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaberinnen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG. Sie können einen Zulassungsantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
  • EU-Bürgerinnen, die bereits länger und rechtmäßig in Deutschland leben, Ausländerinnen sowie deutsche Staatsangehörige, wenn sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und besonders integrationsbedürftig sind.

Die Ausländerbehörde (ABH) das Jobcenter (JC) und der Träger der Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (TLA) können auch Personen zu einer Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.

Kursdauer / Abschluss

Ein Kurs umfasst einen Sprachkurs mit 900 Unterrichtsstunden und einen Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Der Frauenintegrationskurs schließt mit der Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und dem Test zum Orientierungskurs „Leben in Deutschland“ (LiD) ab. Wenn Sie beim Deutsch-Test das Sprachniveau B1 nachweisen und den Test „Leben in Deutschland“ bestehen, erhalten Sie das Zertifikat Integrationskurs.

Unterrichtszeiten

In der Regel findet der Kurs von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr statt. Die Ferien sind an die Schulferien angelehnt.

Kosten

Der Kurs ist kostenlos für…

  • Spätaussiedlerinnen und Frauen, die mit einem Spätaussiedler verheiratet sind und auch im Aufnahmebescheid aufgeführt sind.
  • Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive und arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind.
  • Geduldete gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
  • Frauen mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG.

Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen

Kosten für alle anderen:

Sie zahlen einen Beitrag in Höhe von 2,20 Euro für jede Unterrichtsstunde. Wenn Sie den Frauenintegrationskurs innerhalb von zwei Jahren nach der Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich abschließen, können Sie die Hälfte Ihrer gezahlten Kursgebühren auf Antrag wieder zurückerhalten.

Wo können Sie sich beraten lassen?

Für weitere Informationen oder Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@alterlingua.net. Sie können uns auch Montag bis Freitag von 09:00 – 14:00 Uhr telefonisch erreichen.

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