AGB

Allgemeine Kurs- und Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Sprachinstitut Alterlingua, Frau Eirene Christopulu, Kobelweg 12
    1/3, 86156 Augsburg (nachfolgend „Alterlingua“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kursteilnehmer“
    oder „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
    Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
    anerkannt, es sei denn, Alterlingua stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Im Einzelfall getroffene,
    individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
  2. Vertragsschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit Unterzeichnung und Abgabe der Anmeldung gibt der
    Kursteilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Daraufhin erhält der Kursteilnehmer eine Bestätigung über den
    Eingang der Anmeldung. Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Alterlingua und dem Kursteilnehmer kommt erst mit der
    Bestätigung der Teilnahme durch Alterlingua zustande.
  3. Terminverschiebungen/ -absagen
    Die von Alterlingua festgesetzten Kurstermine sind für den Kunden verbindlich. Sofern für einen Sprach-
    /Integrationskurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist Alterlingua berechtigt, den Kurs zu annullieren
    oder zu verschieben. Bei einer Annullierung des Kurses werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits
    entrichtete Kursgebühren der Teilnehmer werden zurückerstattet; dies gilt auch, wenn der Teilnehmer mit einer
    Verschiebung des Kurses nicht einverstanden ist. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen
    Kurzbeschreibung.
  4. Beratung und Einstufung
    Vor der Anmeldung haben Sie Gelegenheit, sich in unserer Fachabteilung beraten zu lassen. Bitte beachten Sie, dass
    besonders gekennzeichnete Kurse eine vorherige Beratung sowie ein Einstufungstests zwingend erfordern (z.B.
    Integrationskurse).
  5. Kursgebühr
    Die Kursgebühr für das erste Modul ist mit Zugang der Rechnung fällig und vor Kursbeginn zu entrichten. Die weiteren
    Module sind bei Modulbeginn zu bezahlen. Für Integrationskurse mit Berechtigungsschein sind pro Unterrichtseinheit
    2,20 EUR zu zahlen – ohne Berechtigungsschein 2,85 EUR pro Unterrichtseinheit. Eine rückwirkende Zulassung zum
    Integrationskurs oder eine Kostenbefreiung während der Dauer eines bereits laufenden Moduls ist ausgeschlossen.
    Im Übrigen ergeben sich die Preise der von Alterlingua angebotenen Sprachkurse aus der jeweiligen Kurzbeschreibung.
  6. Gegenstand der Integrationskurse
    Art und Umfang der Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgegeben (§ 10
    Abs. 2 Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler –
    Integrationskursverordnung – IntV). Im Übrigen ergeben sich Inhalt und Gegenstand der von Alterlingua angebotenen
    sonstigen Kurse aus der jeweiligen Kurzbeschreibung.
  7. Verpflichtung zur Kursteilnahme / Abschlussprüfung
    Die regelmäßige und vollständige Teilnahme am Kurs bzw. an den Unterrichtseinheiten ist für das jeweilige Modul
    verpflichtend. Gleiches gilt für die Teilnahme an dem Abschlusstest. Nur unter Berücksichtigung dieser Vorgabe kann
    das Ziel des Kurses erreicht werden.
    Ebenso ermöglicht nur eine regelmäßige Teilnahme an den Unterrichtseinheiten auch eine Wiederholung von
    Unterrichtseinheiten des Sprachkurses.
    Soweit der Kursteilnehmer eine Förderung nach der Integrationskursverordnung in Anspruch nimmt, ist jede
    Verhinderung unter Angabe von Gründen unverzüglich Alterlingua gegenüber anzuzeigen. Alterlingua ist
    verpflichtet, jedes Fernbleiben vom Unterricht unter Angabe von Gründen der zuständigen Behörde (BAMF, ggfs.
    Jobcenter) mitzuteilen. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, ab dem zweiten Abwesenheitstag eine ärztliche
    Bescheinigung vorzulegen.
    Sollten Sie dennoch einmal verhindert sein, ist jede Verhinderung überdies unverzüglich gegenüber Alterlingua bzw.
    der jeweiligen Lehrkraft anzuzeigen. Nachgereicht werden muss eine schriftliche Entschuldigung und es ist eine
    Bescheinigung (z.B. Attest oder behördliche Bescheinigung) über den Grund der Fehlzeiten vorzulegen.
  8. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten
    Der Kursteilnehmer ist zur aktiven Mitarbeit verpflichtet, und hat Anleitungen und Anweisungen der Lehrkräfte Folge
    zu leisten.
    In den Kursräumen herrscht generelles Rauchverbot.
    Kinder können aus versicherungstechnischen Gründen nicht in den Unterricht mitgebracht werden.
    Ebenso ist es untersagt, Tiere in den Unterricht mitzubringen.
    Adressänderungen sind Alterlingua gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
  9. Kursausschluss
    Bei wiederholter Verletzung der Teilnahmepflicht ist Alterlingua berechtigt, den Kursteilnehmer vom Kurs
    auszuschließen. Der Kursteilnehmer kann vom Unterricht/Kurs ausgeschlossen werden, wenn er
  • mit der Entrichtung der Kursgebühr in Verzug gerät, oder
  • seine Mitwirkungspflichten trotz entsprechender Ermahnung – gegebenenfalls unter Setzung einer
    angemessenen Frist zur Abhilfe – verletzt.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  1. Streitbeilegung, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
    bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem
    Impressum. Wir sind weder verpflichtet, noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kursteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
    Augsburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
    Die Datenschutzhinweise (https://www.alterlingua.net/privacy) habe ich zur Kenntnis genommen.
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